Ob frisch im Studium angekommen oder schon voll mittendrin: Mit Vorlesungen, Abgaben und Prüfungen kann der Alltag manchmal ganz schön anstrengend sein. Da bleibt kaum Zeit, um sich über die richtige Krankenversicherung Gedanken zu machen. Schnell kann es passieren, dass du nicht richtig oder zu teuer versichert bist.
SIGNAL IDUNA Studenten
Als Studierender profitierst du in der Privaten Krankenversicherung von einem besseren Preis-Leistungs-Verhältnis. Oft sind umfangreichere Leistungen zu günstigeren Beiträgen als in der Gesetzlichen Krankenversicherung vorgesehen. Zusätzlich kannst du Rückerstattungen erhalten, wenn du keine Leistungen in Anspruch genommen hast. Zudem bietet die Privaten Krankenversicherung Behandlungen nach medizinisch-technisch neuestem Stand. Die Bereiche Ambulant, Stationär und Zahn sind in jedem modernen Tarif enthalten.
Versicherungspflicht für Studierende
Grundsätzlich gilt, dass du krankenversichert sein musst. Der generelle Verzicht auf eine Krankenversicherung ist in Deutschland nicht möglich.
Zu Beginn deines Studiums wirst du versicherungspflichtig. Unter bestimmten Umständen kannst du dich von deiner Versicherungspflicht als Student in der Gesetzlichen Krankenversicherung befreien lassen. Das bedeutet, dass du zwischen der Gesetzlichen Krankenversicherung und der Privaten Krankenversicherung wählen darfst.
Der Nachweis über eine bestehende Krankenversicherung ist für die Aufnahme an einer Universität oder Hochschule notwendig. Ohne ihn wirst du nicht immatrikuliert. Die Gesetzliche Krankenversicherung meldet deinen Versicherungsstatus im elektronischen Verfahren direkt an die Universität oder Hochschule. Kontaktiere bitte eine Gesetzliche Krankenversicherung, damit die Meldung rechtzeitig zur Einschreibung erfolgt.
Private Krankenversicherung im Studium
Beginn des Studiums
Du fängst an zu studieren? Dann hast du ab Studienbeginn drei Monate Zeit, in die Private Krankenversicherung für Studenten zu wechseln. Dafür stellst du bei einer Gesetzlichen Krankenversicherung einen Antrag auf Befreiung von der Versicherungspflicht. Als Privatversicherter kannst du dich ebenfalls zu Studienbeginn von der Versicherungspflicht befreien lassen. Nicht jede Versicherung bietet Konditionen für Studierende an – ein Vergleich mit den SIGNAL IDUNA Tarifen lohnt sich.
Entfall der Beihilfe
Dein Anspruch auf Beihilfe entfällt? Studierende mit Anspruch auf Beihilfe verlieren diesen in den meisten Fällen mit dem 25. Geburtstag. Jetzt musst du dich vollständig privat versichern: Statt der üblichen 20 bezahlst du die vollen 100 Prozent für deine Krankenversicherung. Die Folge ist ein deutlich höherer Beitrag. Ein Wechsel zu den Tarifen der SIGNAL IDUNA ist die günstigere Alternative.
Ende der Familienversicherung
Das Ende deiner Familienversicherung steht bevor? In der Gesetzlichen Krankenversicherung bist du im Studium bis zum 25. Geburtstag kostenlos versichert. Verdienst du zu viel oder wirst 25 Jahre alt, fällt die Familienversicherung weg. Jetzt bezahlst du deine eigenen Beiträge in der Gesetzlichen Krankenversicherung. Da das Preis-Leistungs-Verhältnis hier nicht immer optimal ist, kannst du mit der SIGNAL IDUNA Privaten Krankenversicherung Beiträge sparen.
Älter als 30 Jahre
Studium und über 30 Jahre? Dann hast du keinen Anspruch mehr auf den Studierendentarif der Gesetzlichen Krankenversicherung. Damit wirst du freiwilliges Mitglied – und zahlst hohe Beiträge. Deshalb lohnt sich der Wechsel in die günstigere Private Krankenversicherung besonders. Vor allem auch deshalb, weil wir dich sogar bis zum 39. Geburtstag günstig versichern.
Promotion
Promotionsstudierende beziehungsweise Doktoranden sind grundsätzlich nicht versicherungspflichtig. Damit ist eine Mitgliedschaft in der Privaten Krankenversicherung möglich. Unabhängig davon, ob du ein Stipendium erhältst. Anders als in der Gesetzlichen Krankenversicherung kannst du dich in der Privaten Krankenversicherung weiterhin als Studierender in einem günstigen Studententarif versichern lassen.
SIGNAL IDUNA Student - Beste Tarife vergleichen
Die SIGNAL IDUNA Tarife für Studierende erkennst du an dem Merkmal „R-“. Dieses ist der Tarifbezeichnung vorangestellt. Unsere Tarife sind auf deine Bedürfnisse als Studierender ausgerichtet. Zum Beispiel durch dauerhaft vergünstigte Beiträge und gleichzeitig optimale Leistungen. Im Bereich Ambulant leisten beispielsweise sämtliche unserer Tarife bis zu den Höchstsätzen der Gebührenordnung für Ärzte. Welche Leistungen unsere Tarife im Einzelnen enthalten, entnimmst du ganz einfach den Angeboten.
R-EXKLUSIV-PLUS 1
Ab 211,55 € / Monat
Angebot anfordern- Direkter Facharztbesuch
- 1-Bett-Zimmer
- Chefarzt
- 90 % Zahnersatz
- 100 % Zahnbehandlung
- Beitragsrückerstattung
- Gesundheitsbonus
- 480 € Selbstbehalt
- Angebot anfordern
R-START
Sehr beliebt!
Ab 97,13 € / Monat
Angebot anfordern- Hausarztprinzip
- Mehrbettzimmer
- Stationsarzt
- 75 % Zahnersatz
- 100 % Zahnbehandlung
- Beitragsrückerstattung
- Preis & Leistung optimiert
- 480 € Selbstbehalt
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R-START-PLUS
Ab 134,95 € / Monat
Angebot anfordern- Hausarztprinzip
- 2-Bett-Zimmer nach Unfall
- Chefarzt nach Unfall
- 90 % Zahnersatz
- 100 % Zahnbehandlung
- Beitragsrückerstattung
- Gesundheitsbonus
- 480 € Selbstbehalt
- Angebot anfordern
*Die Tabelle stellt einen Auszug aus den Tarifen dar. Es gelten die Allgemeinen Versicherungsbedingungen Teil I, II und III. Beispielhafte Berechnung; 25-jährige Person, Beitrag inkl. Pflegepflichtversicherung. Beiträge Stand 01.01.2024.
Private Pflegepflichtversicherung für Studierende
Zu jeder vollständigen Krankenversicherung gehört eine Private Pflegepflichtversicherung. Sie wird, wie die Tarife der Krankenversicherung, für Studierende vergünstigt angeboten. Sollte ein Elternteil privat versichert sein, kannst du als Studierender die Private Pflegepflichtversicherung bis zu deinem 25. Geburtstag beitragsfrei nutzen.
Ab 25 zahlst du für die Private Pflegepflichtversicherung den vergünstigten Studierendenbeitrag. Diesen kannst du bis zum Ende deines Studiums, längstens jedoch bis zu deinem 39. Geburtstag nutzen.
Wie geht es nach dem Studium weiter?
Nach dem Studium werden die meisten Studierenden mit Aufnahme einer Beschäftigung versicherungspflichtig. Es folgt der Wechsel in die Gesetzliche Krankenversicherung. Deine Private Krankenversicherung bei der SIGNAL IDUNA heben wir dann auf. Unabhängig davon, wie lange dein Vertrag bestanden hat. Optional kannst du Leistungen deiner Privaten Krankenversicherung in Form von Zusatzversicherungen fortführen.
Solltest du dich nach Beendigung deines Studiums für eine Beamtenlaufbahn entscheiden oder selbstständig werden, kannst du weiterhin in der Privaten Krankenversicherung versichert bleiben. Auch als Arbeitnehmer mit einem Einkommen über der aktuellen Jahresarbeitsentgeltgrenze von 66.600 € brutto pro Jahr steht dir der Weg in die Private Krankenversicherung weiterhin offen. Für Beamte, Arbeitnehmer sowie Selbstständige und Freiberufler bietet die SIGNAL IDUNA eine Vielzahl an Tarifen in der Privaten Krankenversicherung zu vorteilhaften Konditionen.
Häufige Fragen
Gibt es eine Mindestlaufzeit für Studierende?
Deine Studenten PKV hat eine Mindestlaufzeit von zwei Jahren. Der Vertrag verlängert sich um ein Jahr, wenn du nicht spätestens drei Monate vor Ablauf kündigst.
Die meisten Studierenden werden nach dem Studium durch die Aufnahme einer Tätigkeit wieder versicherungspflichtig. Darauf folgt der Wechsel in die Gesetzliche Krankenversicherung. Diese Versicherungspflicht hat Vorrang vor der freiwilligen Versicherung, also auch vor deiner Privaten Krankenversicherung. Deinen bestehenden Vertrag heben wir in einem solchen Fall auf. Unabhängig davon, wie lange dein Vertrag bereits läuft.
Sofern du nach deinem Studium als Beamter tätig wirst oder über die Jahresarbeitsentgeltgrenze verdienst, kannst du bei uns privat versichert bleiben. Auf Wunsch kannst du deinen Vertrag auch pausieren. Leistungen, die deine Krankenkasse nicht anbietet, kannst du bei uns als Zusatzversicherung weiterführen.
Wie funktioniert der Selbstbehalt?
In der Privaten Krankenversicherung für Studenten rechnet dein Arzt bei Behandlung in der Regel nicht mehr direkt mit deiner Krankenversicherung ab. Stattdessen erhältst du nach Behandlung eine Rechnung. Diese bezahlst du und reichst sie bei deiner Versicherung ein, um die Kosten je nach tariflichen Leistungen erstattet zu bekommen.
Der Selbstbehalt findet Anwendung bei Behandlungen bei Haus- und Fachärzten sowie im Krankenhaus. Zahnärztliche Behandlungen fallen grundsätzlich nicht unter den Selbstbehalt. Die Kosten für das Krankenhaus werden direkt mit der SIGNAL IDUNA verrechnet, wenn du deine Versichertenkarte im Krankenhaus abgibst.
Beispiel: Tarif R-START, Selbstbehalt 480€ pro Kalenderjahr
Rechnungen im Kalenderjahr in Höhe von 1.500 € eingereicht= 1.500 € – 480 €= 1.020€ Erstattung.
Bei einem unterjährigen Beginn fällt der Selbstbehalt anteilig an. Bei Vertragsbeginn zum 01.07. würde sich der Selbstbehalt von 480 € auf 240 € reduzieren. Erst im folgenden Kalenderjahr wäre der volle Selbstbehalt zu berücksichtigen.
Gut zu wissen: Für die Zahlung der Rechnungen hast du meist einige Wochen Zeit. Reichst du die Rechnung zeitig ein, kannst du die Erstattung noch vor der Zahlungsfrist erhalten.
Als Studierender solltest du dir sicher sein, den anfallenden Selbstbehalt auch in Vorleistung bezahlen zu können. Aus diesem Grund sind für Studierende Tarife mit Selbstbehalten von über 500 € im Jahr nicht zu empfehlen. Achte daher bei der Wahl eines Tarifs mit Selbstbehalt auf dessen Höhe sowie die Höhe der Ersparnisse gegenüber Tarifen ohne diesen.
Wie kann ich mich als Studierender von der Versicherungspflicht bereien?
Nur die Gesetzliche Krankenversicherung darf dich von deiner Versicherungspflicht befreien. Den meisten Krankenkassen reicht hierfür ein Schreiben mit der Kopie deiner Studienbescheinigung. Die Befreiung ist für die gesamte Studienzeit gültig und kann nicht rückgängig gemacht werden.
Bis wann kann ich die Konditonen für Studierende nutzen?
Studierende können bis zum 39. Geburtstag von vielen unserer Tarife profitieren. Wenn du Angebote bei uns anforderst, bekommst du die jeweils infrage kommenden Tarife übersandt.
Wird eine Studienbescheinigung benötigt?
Damit du die vergünstigten Studierendentarife deiner Privaten Krankenversicherung nutzen kannst, musst du deine Studienbescheinigung beziehungsweise Immatrikulationsbescheinigung regelmäßig vorlegen.
Mit dem Beginn jedes neuen Semesters benötigen wir eine neue Bescheinigung von dir. Außerdem benötigen wir das Formular „Erklärung zu den Sonderbedingungen für Ausbildungszeiten“. Die SIGNAL IDUNA erinnert dich den Nachweis deiner bestehenden Immatrikulation einzusenden.
Wie kann ich als Studierender in die Private Krankenversicherung wechseln?
Je nach deiner Ausgangssituation gestaltet sich der Wechsel in die Private Krankenversicherung unterschiedlich.
Als familienversichertes Krankenkassenmitglied
Als Studierender unter 25 bist du in der Regel über deine Eltern in der Gesetzlichen Krankenversicherung familienversichert. Dann zahlst du noch keine eigenen Versicherungsbeiträge. Mit deinem 25. Geburtstag fällt diese Versicherung allerdings weg und du zahlst fortan eigene Beiträge.
Bei Antritt deines Studiums kannst du dich innerhalb von 3 Monaten ab Immatrikulation von der Versicherungspflicht befreien lassen. Dieselbe Frist gilt ebenfalls nach Beendigung deiner Familienversicherung. Nach Ablauf dieser Frist ist eine Befreiung für die Dauer des Studiums nicht mehr möglich. Dann musst du in der Gesetzlichen Krankenversicherung versichert bleiben.
Wird dein Befreiungsantrag innerhalb der Frist genehmigt, kann dieser für die Dauer deines Studiums nicht mehr widerrufen werden. Mit der Befreiung von der Versicherungspflicht kannst du in die studentische Krankenversicherung wechseln.
Als eigenständiges Mitglied einer Gesetzlichen Krankenversicherung
Bist du älter als 25 oder hast bereits voll gearbeitet und trittst nun ein Studium an, bist du in der Regel bereits selbständiges Mitglied in der Gesetzlichen Krankenversicherung gewesen. Mit Antritt deines Studiums hast du drei Monate ab Immatrikulation Zeit, um dich von der Versicherungspflicht befreien zu lassen. Damit ist der Wechsel in die Private Krankenversicherung möglich.
Die Befreiung von der Versicherungspflicht kann über die Dauer des Studiums nicht rückgängig gemacht werden. Nach Verstreichen der dreimonatigen Frist ist eine Befreiung für die Dauer der Versicherungspflicht nicht mehr möglich. Erst ab dem 30. Geburtstag wirst du als Studierender automatisch freiwilliges Mitglied. Ein Wechsel in die Private Krankenversicherung ist damit möglich.
Mitglied einer Gesetzlichen Krankenversicherung über 30
Mit Ende des Semesters, in dem du 30 wirst, wirst du automatisch freiwilliges Mitglied in deiner Gesetzlichen Krankenversicherung. Es steht dir nun frei, dich privat oder gesetzlich zu versichern. In der Gesetzlichen Krankenversicherung entfallen zu diesem Zeitpunkt Deine vergünstigten Konditionen als Studierender und du zahlst fortan höhere Beiträge.
Ein Wechsel in die Private Krankenversicherung kann sich daher lohnen. Die SIGNAL IDUNA bietet speziell für Studierende über 30 günstige Konditionen in der Privaten Krankenversicherung. Generell nutzen Studierende unsere Konditionen bis zu ihrem 39. Geburtstag.
Promotionsstudierende, Doktorand, Stipendiat
Promotionsstudierende beziehungsweise Doktoranden sind versicherungsfrei. Vorausgesetzt, du gehst keiner versicherungspflichtigen Nebenbeschäftigung nach. Als wissenschaftlicher Mitarbeiter bist du beispielsweise sozialversicherungspflichtig und demnach nicht privat versicherbar. In diesem Fall ist nur eine Mitgliedschaft in der Gesetzlichen Krankenversicherung möglich.
Sollte eine Tätigkeit, die einen Wechsel in die Gesetzliche Krankenversicherung bedingt, weniger als 12 Monate betragen, kehrst du nach Ende der Tätigkeit automatisch in die PKV zurück.
Als eigenständiges Mitglied einer Privaten Krankenversicherung
Auch als bereits privat Versicherter musst du dich bei Antritt deines Studiums von der Versicherungspflicht befreien lassen. Bei Überschreiten der dreimonatigen Frist ab Immatrikulation ist eine Befreiung von der Versicherungspflicht nicht mehr möglich. Dann musst Du Mitglied in der Gesetzlichen Krankenversicherung werden.
Hast du einen bestehenden Tarif bei der SIGNAL IDUNA, ist eine Abänderung des Tarifs oder ein Tarifwechsel zu Studierendenkonditionen möglich.
Als „Beamtenkind“ mit Beihilfeanspruch
Sind ein oder beide Elternteile bereits privat versichert, bist du in der Regel ebenfalls Mitglied einer Privaten Krankenversicherung. Der Antritt eines Studiums macht dich allerdings versicherungspflichtig. Um privat versichert zu bleiben, befreist du dich innerhalb von 3 Monaten ab Immatrikulation von deiner Versicherungspflicht. Nach Verstreichen dieser Frist ist eine Befreiung nicht mehr möglich; die erfolgreiche Befreiung wiederum gilt unwiderruflich für die gesamte Dauer des Studiums.
Mit deinem 25. Geburtstag entfällt dein Anspruch auf Beihilfe. Statt der bisherigen 20 % muss die Private Krankenversicherung nun 100 % der Kosten übernehmen. Dementsprechend zahlst du höhere Beiträge. Die SIGNAL IDUNA bietet hierfür die günstige Alternative.
Den Entfall der Beihilfe schließen viele Versicherungen als Kündigungsgrund ein. Einige Versicherungen teilen dir dann mit, dass du 6 Monate Zeit hast, dich für eine passende Absicherung zu entscheiden. Diese Aussage beruht auf § 199 des Versicherungsvertragsgesetzes. Das Gesetz ermöglicht dir, dass du deinen Tarif an den Anspruch auf Beihilfe anpassen kannst. Eine Gesundheitsprüfung oder Wartezeiten dürfen dabei nicht anfallen.
Die erwähnte Anpassung des Tarifs bezieht sich nur auf deinen bestehenden Vertrag. Sie räumt kein separates Kündigungsrecht ein. Viele Versicherte glauben hier, dass sie noch kündigen können. In der Folge verstreichen die reguläre Kündigungsfrist sowie ein Sonderkündigungsrecht. Dann zahlen sie einen deutlich höheren Beitrag. Prüfe in solchen Fällen, ob der Tarifvorschlag tatsächlich dem Leistungsumfang des bisherigen Vertrags entspricht. Sind beispielsweise das Einbettzimmer und wahlärztliche Leistungen im Krankenhaus entfallen? Dann kannst du deinen Vertrag nach § 205, 4 VVG kündigen.
Welche Regelungen gibt es für die Familienversicherung in der Gesetzlichen Krankenversicherung?
Die meisten Studierenden sind zu Beginn ihres Studiums über ihre Eltern familienversichert. Ein eigener Beitrag zur Gesetzlichen Krankenversicherung muss noch nicht gezahlt werden. Dies ändert sich ab dem 25. Geburtstag oder sobald dein Einkommen eine monatliche Grenze von 485 € (520 € bei Minijobs) übersteigt.
Die Familienversicherung kann um Zeiträume verlängert werden, in denen du beispielsweise Wehr- oder Bundesfreiwilligendienst geleistet hast.
Verheiratete Studierende
Du kannst über deinen Ehepartner mitversichert werden. Solange du die Einkommensgrenze der Familienversicherung nicht überschreitest, ist dies zeitlich unbegrenzt möglich. Sollten beide Eheleute studieren, ist nur eine Mitgliedschaft im Rahmen des Studierendentarifs der Gesetzlichen Krankenversicherung notwendig. Der Ehepartner wird auch hier familienversichert.
Was passiert, wenn ich die Studienbescheinigung nicht rechtzeitig sende?
Ungefähr 4 bis 6 Wochen nach Semesterbeginn prüft die SIGNAL IDUNA den Eingang der Dokumente. Liegen deine Dokumente nicht vor, besteht dein Tarif zum regulären Beitrag fort. Dies bedeutet höhere Kosten. Darüber wirst du schriftlich informiert.
Sollte dies auf dich zutreffen, ist das kein Grund zur Beunruhigung: Reiche die fehlenden Dokumente so bald wie möglich nach. Anschließend werden dir deine vergünstigten Konditionen wieder anerkannt. Zu viel gezahlte Beiträge werden dir rückwirkend erstattet.
Wie hoch darf mein Nebeneinkommen zum Studium sein?
Du arbeitest in einem Minijob? Du darfst bis zu 520 € im Monat verdienen, ohne dass sich etwas an deiner Krankenversicherung ändert. Wie viele Stunden du arbeitest, spielt dabei keine Rolle.
Wenn du mehr als 520 € im Monat verdienst (beispielsweise als Werkstudent), darfst du nicht mehr als 20 Stunden in der Woche arbeiten, um als Studierender in der Privaten Krankenversicherung versichert zu bleiben.
Wenn du bei deinem Nebenjob die Grenze von 20 Stunden Arbeit in der Woche überschreitest, beispielsweise durch Arbeit am Wochenende, in den Abend- und Nachtstunden oder in den Semesterferien, bleibst du als Studierender in der Privaten Krankenversicherung versichert, wenn dies nicht mehr als 26 Wochen im Verlauf des Jahres der Fall ist. Dies gilt nur bei einem befristeten Arbeitsverhältnis. Wird diese Grenze überschritten, tritt Versicherungspflicht in der Gesetzlichen Krankenversicherung ein.
Bei einer kurzfristigen Beschäftigung, bei der dein Job von Beginn an auf höchstens 3 Monate oder 70 Arbeitstage im Jahr befristet ist, bleibst du wie bisher als Studierender versichert.
Bei mehreren Jobs wird die Stundenzahl zusammengerechnet.
Besteht der Versicherungsschutz auch im Auslandssemester?
Ist während deines Studiums ein Semester im Ausland geplant, ist deine Krankenversicherung von den Gesetzen des Landes abhängig, in dem du dein Auslandssemester absolvierst. Wenn du vor Ort krankenversichert bist, kannst du deine Private Krankenversicherung in Form einer Anwartschaft ruhen lassen. Während einer Anwartschaft zahlst du geringere Beiträge. Nach deiner Rückkehr nach Deutschland kannst du deine Verträge wieder aktivieren und bist wieder privat krankenversichert.
Deine Private Krankenversicherung leistet auch im Ausland, wenn du nicht vor Ort krankenversichert bist. Grundsätzlich bietet deine Private Krankenversicherung weltweiten Schutz und ein Rücktransport nach Deutschland ist in allen Tarifen der SIGNAL IDUNA abgesichert. Bist du noch keine 18 Monate privat krankenversichert, zahlst du für die Zeit, die du im Ausland studierst, Zuschläge. Dies hängt mit einem höheren Kostenrisiko im Ausland zusammen.
Achte auch auf die Leistungen deines Tarifs. Bei Behandlungen beim Arzt oder im Krankenhaus sollte dein Tarif ohne Begrenzung auf die Gebührenordnung für Ärzte und Zahnärzte leisten. So werden deine Rechnungen aus dem Ausland komplett erstattet, auch wenn die Behandlungskosten vor Ort höher sind als bei einer entsprechenden Behandlung in Deutschland. Ist dies nicht der Fall, kommen in der Regel Differenzkosten auf dich zu, die du selbst tragen musst.
Wenn dein Tarif eine Begrenzung auf die GOÄ/GOZ enthält, kannst du in einen höherwertigen Tarif ohne diese Begrenzung wechseln. Alternativ kannst du dich über eine Reisekrankenversicherung absichern. In diesem Fall kannst du deine Private Krankenversicherung als Anwartschaft ruhen lassen.
Erhalte ich einen BAföG Zuschuss zur Privaten Krankenversicherung?
Beziehst du BAföG-Leistungen, erhältst du nach § 13a BAföG Zuschüsse zu den Beiträgen deiner Privaten Krankenversicherung. Diese fallen immer gleich hoch aus, unabhängig davon, ob du privat oder gesetzlich versichert bist. Für den Erhalt der Zuschüsse ist ein Antrag beim zuständigen Amt für Ausbildungsförderung zu stellen.
Die Zuschüsse setzen sich aus dem Teil für die Krankenversicherung und dem für die Pflegepflichtversicherung zusammen. 2023 erhältst du für Erstere 95 € und für Letztere 25 € Zuschuss.
Kann ich in einem dualen Studiengang auch in die Private Krankenversicherung wechseln?
Seit dem 01.01.2012 können sich Studierende eines dualen Studiengangs nicht mehr von der Versicherungspflicht befreien lassen. Ein Wechsel in die PKV ist damit nicht möglich.
Wie wirkt sich ein Praktikum auf die Private Krankenversicherung aus?
Wenn du ein Praktikum machst, hängt deine Krankenversicherung davon ab, ob es sich um ein vorgeschriebenes Praktikum handelt, ob du ein Gehalt verdienst und ob das Praktikum während deines Studiums stattfindet.
Vorgeschriebenes Praktikum während des Studiums
Du bleibst weiterhin als Studierender in der PKV versichert.
Freiwilliges Praktikum während des Studiums mit Entgelt
Wenn du weniger als 520 € im Monat verdienst, bleibst du wie bisher in deinem Tarif für Studierende versichert. Verdienst du mehr als 520 € im Monat, giltst du als Werkstudent, wenn du nicht mehr als 20 Stunden in der Woche arbeitest bzw. du nicht mehr als 26 Wochen im Kalenderjahr über 20 Stunden pro Woche hinaus arbeitest. Wenn du die Voraussetzungen eines Werkstudenten nicht erfüllst, wirst du versicherungspflichtig in der Gesetzlichen Krankenversicherung und kannst nicht mehr in deinem Studierendentarif der PKV versichert bleiben.
Vorgeschriebenes Praktikum vor oder nach dem Studium
Bei einem Vor- oder Nachpraktikum, welches im Rahmen deines Studiums vorgeschrieben ist, bist du versicherungspflichtig in der Gesetzlichen Krankenversicherung. Das Praktikum gilt in diesem Fall als Teil einer betrieblichen Ausbildung. Die Versicherungspflicht besteht unabhängig davon, ob du ein Gehalt verdienst.
Freiwilliges Praktikum vor oder nach dem Studium
Verdienst du ein Gehalt von mehr als 520 € im Monat, wirst du als Arbeitnehmer versicherungspflichtig in der Gesetzlichen Krankenversicherung. Erhältst du kein Gehalt oder verdienst bis zu 520 € pro Monat, bist du nicht über das Praktikum versichert. In diesem Fall bleibst du weiterhin privat krankenversichert.
Kann ich nach einer Unterbrechung zurück in die Private Krankenversicherung?
Eine Anwartschaft oder ein Optionstarif können die spätere Rückkehr in die Private Krankenversicherung ermöglichen.
Anwartschaft
Ist absehbar, dass der Wechsel in die Gesetzliche Krankenversicherung nur vorübergehend ist und die Mitgliedschaft in der Privaten Krankenversicherung später wieder aufgenommen wird, empfiehlt sich die Anwartschaftsversicherung. Diese ist eine selbstständige Versicherung.
Nach regulärer Kündigung würdest du nach erneuter Antragstellung für deine Private Krankenversicherung so behandelt werden, als würde dein Krankenversicherungsschutz erstmals vereinbart werden. Durch dein nun höheres Eintrittsalter und eventuell hinzugekommene Krankheiten würden deine Beiträge höher als zuvor ausfallen.
Durch eine Anwartschaft frierst du deinen bestehenden Vertrag mit deiner Privaten Krankenversicherung lediglich für eine gewisse Zeit ein. Die Konditionen zu Beginn deines Vertrags bleiben dir bei Wiederaufnahme erhalten. Besonders für Beamte, die für die Dauer ihrer Dienstzeit Heilfürsorge in Anspruch nehmen, lohnt sich eine Anwartschaft.
Optionstarif
Mit einem Optionstarif sicherst du dir schon jetzt die zukünftige Mitgliedschaft in der Privaten Krankenversicherung. Dabei wird dein Gesundheitszustand bei Abschluss des Optionstarifs als Berechnungsgrundlage für deine späteren Beiträge zur Privaten Krankenversicherung genommen. Vor Antritt der Privaten Krankenversicherung auftretende Krankheiten haben so keine Auswirkungen auf deine Mitgliedschaft oder auf deine Beiträge.
Der Antritt der Privaten Krankenversicherung kann mehrere Jahre in der Zukunft liegen. Für die Dauer bis zum Antritt deiner Privaten Krankenversicherung musst du dich daher in der Regel in der Gesetzlichen Krankenversicherung versichern.
Zusätzlich zum Optionstarif besteht die Möglichkeit, mit einer Krankenzusatzversicherung bereits jetzt von den Vorteilen einer Privaten Krankenversicherung zu profitieren. Bei späterem Eintritt in die Private Krankenversicherung werden solche Zusatztarife beendet.
Angebot per E-Mail erhalten
Umfangreiche Leistungen, hohe Erstattungen und bester Service — mit unserer Hilfe bist du während deines Studiums rundum abgesichert.