Mit der SIGNAL IDUNA Reisrücktrittsversicherung brauchst du dir keine Sorgen um deinen Urlaub machen. Die SIGNAL IDUNA Reisrücktrittsversicherung leistet bei einer Vielzahl von Gründen. Sie erstatter dir die Kosten für deinen Urlaub, falls Du die Reise nicht antreten oder verschieben musst.
Tarife der SIGNAL IDUNA Reiserücktrittsversicherung
Einmal im Jahr eine schöne Urlaubsreise gönnen. Vielleicht auch einmal alle zwei Jahre? Dann bietet sich die SIGNAL IDUNA Einmal-Reiserücktrittsversicherung an.
SIGNAL IDUNA Einmal-Reiserücktrittsversicherung
Ab 12,88 €
Einmalvertrag - keine Kündigung notwendig
Mit Reiseabbruch
Ohne Selbstbehalt
Stornokosten
Umbuchungskosten
Mehrkosten bei verspätetem Reiseantritt
Nachreisekosten
Verreist du öfter? Schon ab zwei Reisen im Jahr lohnt sich unsere SIGNAL IDUNA Jahres-Reiserücktrittsversicherung. Mit diesem sicherst du alle privaten Reisen mit einer Dauer von bis zu 60 Tagen ab. Der Jahrestarif erneuert sich jährlich. So musst du keine Angst haben, einmal deine Versicherung zu vergessen.
SIGNAL IDUNA Jahres-Reiserücktrittsversicherung
Ab 69 € / Jahr
Jahresvertrag - automatische Verlängerung
Mit Reiseabbruch
Ohne Selbstbehalt
Stornokosten
Umbuchungskosten
Mehrkosten bei verspätetem Reiseantritt
Nachreisekosten
Vorteile der SIGNAL IDUNA Reiserücktrittsversicherung
Häufige Fragen zur SIGNAL IDUNA Reiserücktrittsversicherung
Was ist der Unterschied zwischen Reisrücktritts- und Reiseabbruchversicherung?
Schließt du unsere Reiserücktrittsversicherung ab, erhälst du automatisch eine Reiseabbruchversicherung. Die Reiserücktrittsversicherung leistet, wenn du deinen gebuchten und versicherten Urlaub doch nicht antreten kannst. Das heißt, sie leistet bis zum geplanten Antritt der Reise.
Die Reiseabbruchversicherung hingegen leistet erst dann, wenn du deine Reise erfolgreich angetreten hast. Solltest du während deiner Reise ebendiese abbrechen, erhältst du ebenfalls eine Erstattung.
Welche Leistungen bietet die enthaltene Reiseabbruchversicherung?
Die Reiseabbruchversicherung sieht Erstattungen vor bei
- vorzeitigem Reiseabbruch,
- verlängertem Aufenthalt aufgrund von Naturkatastrophen, Erkrankung oder Unfall.
Die Erstattung des Reisepreises erfolgt in voller Höhe der vereinbarten Versicherungssumme bei Reiseabbruch in der ersten Urlaubshälfte. Maximal innerhalb der ersten acht Tage. Bei Abbruch in der zweiten Urlaubshälfte erhältst du den anteiligen Reisepreis für aufgrund des Abbruchs nicht in Anspruch genommene Reiseleistungen.
Bis wann muss ich meine Rücktrittsversicherung abgeschlossen haben?
Du kannst deine Versicherung bis maximal 30 Tage vor Beginn deiner Reise abschließen. Ab dem 29. Tag muss deine Versicherung spätestens am dritten Werktag nach Buchung, aber noch vor Reiseantritt, abgeschlossen sein.